Schutz und Hygienekonzept
Top on Snow München
I. Ausgangssituation
Die Top on Snow Ski u. Snowboardschule kommt Ihrer Pflicht als Dienstleister, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, welches auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist, gemäß §12 7. BayIfSMV verantwortungsvoll nach.
Folgende Gesetzestexte sind für das Angebot und die Ausführung von Schneesportangeboten in Bayern und Österreich von Relevanz:
in der jeweils gültigen Fassung.
Darüber hinaus existieren Rahmenkonzepte der einzelnen Dienstleister bzw. für die einzelnen Dienstleister, welche zur Erstellung des Schneesportangebotes von Top on Snow München relevant sind - insbesondere:
Fazit: Ein seriöses Schutz- und Hygienekonzept unter Einbezug aller an der Reiseleistung beteiligten Dienstleister muss somit an die konkrete Situation und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
II. Umgang mit den Gesetzen/Rahmenkonzepten
III. Konstante Mindestanforderungen
Bitte beachten Sie:
Das Risiko der Durchführbarkeit des Kurses an sich, tragen wir als Ski und Snowboardschule. Das persönliche Risiko des Kursteilnehmers, am Kurstag erscheinen zu können, trägt - wie bisher – der Kursteilnehmer selbst. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
(Liebe Kursteilnehmer: Achten Sie bitte darauf, dass die Reiserücktrittsversicherung auch die Corona Pandemie sowie die mögliche Anordnung einer Quarantänemaßnahme, den Reiserücktritt vor Reisebeginn und den Reiseabbruch während der Reise erfasst.
IV. Busfahrten
Der (öffentliche) Transport stellte bislang bei Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte kein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Des Weiteren sind bislang keine Cluster oder Infektionsherde im Zusammenhang mit Bus- und Bahnfahrten, z.B. auf Schulwegen, bekannt.
Top on Snow München stellt für jeden Bus einen Hygienebeauftragten, der die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes während der Busfahrt überprüft und kontrolliert. Zusätzlich sorgen die Skilehrer für einen organisierten Ein- und Ausstieg in den Reisebus. Die Teilnehmer müssen während der Busfahrt ihren zugewiesenen Platz behalten. Lüftungs- und Desinfizierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit dem Buspartner Fa. Rottmayer über den gesamten Tag durchgeführt. Zusätzlich befinden sich an Ein- und Ausstiegen der Reisebusse Desinfektionsmittelspender.
V. Bergbahnen und Liftfahrten
Top on Snow München achtet bei Betreten zu den Bergbahnen, Liften ob separate Zugänge für die Kurse vorhanden sind unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Weiter wird auf die Einhaltung der Mund- und Nasenbedeckungspflicht geachtet sobald der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Der Kursleiter von Top on Snow München händigt die Liftpässe an die Teilnehmer aus, um zusätzliche Kontakte zu vermeiden.
VI. Kursbetrieb am Hang
Sowohl die Skilehrer als auch die Kursteilnehmer tragen während des Kursbetriebes durchweg Helm, Brille und Handschuhe - sowie einen Mund-Nasen-Schutz oder Halstuch sobald der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Ein Face-to-Face Kontakt von mehr als 15 Minuten am Stück in geschlossenen Räumen ist zwischen allen Beteiligten zu vermeiden. Die Mindestabstände werden eingehalten und nur für kurze Momente und Zeiträume (z.B. bei Hilfestellungen) unterbrochen. Der Unterricht findet grundsätzlich im Freien statt.
Sowohl nach den Richtlinien zur Einordnung von Kontaktperson als auch den Empfehlungen des RKI zur Risikominimierung der Übertragung des COVID-19 Erregers stellt der Kursbetrieb am Hang das geringstmögliche Infektionsrisiko im Veranstaltungsbereich dar. Bereits aus dem vergangenen Frühjahr sind selbst vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Maßnahmen aufgrund der Eigenart der Unterrichtssituation kein Infektionsgeschehen aus einem Skikursbetrieb bekannt. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich an dieser Situation etwas geändert hat. Professionelle Schneesportanbieter können durch geeignete Organisations- und Lenkungsmaßnahmen das Infektionsrisiko für Gruppenreisen im Vergleich zu privat organisierten Ausflügen reduzieren und Schutz- und Hygienemaßnahmen laufend überwachen und anpassen.
VII. Verpflegung und Pausen
Top on Snow München wählt im Vorfeld Restaurants aus, die die jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte einhalten und den Anforderungen entsprechen.
VIII. Beherbergung
Gruppenreisen sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Hygiene- und Schutzkonzepte grundsätzlich gestattet.
IX. Ausschluss von Teilnehmern und Lehrkräften
Von allen Kurs- Skitagesfahrten, Reisen u.a Veranstaltungen der Ski und Snowboardschule Top on Snow München werden folgende Personen von Gesetzes wegen ausgeschlossen:
Die Ausschlüsse nach den vorstehenden Ziffern 1. - 4. gelten nicht, soweit ein aktueller Negativ-Test über eine COVID-19-Infektion nachgewiesen wird.
Alle Kunden von Top on Snow München werden vorab in der Angebotsausschreibung über die Ausschlusskriterien (siehe Webseite www.top-on-snow.de) informiert. Sollten Teilnehmer/Innen während des Aufenthalts/der Dienstleistung Symptome entwickeln, müssen sie dies unverzüglich den verantwortlichen Kursleitern/ Busleitern mitteilen. Alle entsprechenden Maßnahmen werden im Nachgang eingeleitet. Eine Erstattung des Kurspreises zu Gunsten der Kunden erfolgt nicht, da das Problem in der Person des Kunden aufgetreten und seiner Risikosphäre zuzuordnen ist.
X. AGB und Informationspflichten